KL. II Feuerwerk Freistellungsantrag Download

Da man ein Kleinfeuerwerk (KL.II) im Ortsgebiet vom Bürgermeister genehmigen lassen muss (lt. §4 Abs. 4 des Pyrotechnikgesetzes 1974), haben wir euch hier einen solchen Freistellungsantrag zum Downloaden bereitgestellt.

Diesen Freistellungsantrag füllt Ihr ordnungsgemäß aus und reicht diesen dann beim zuständigen Bürgermeister ein.

Der Bürgermeister kann dann das Verwendungsverbot von KL.II Feuerwerksartikeln im Ortsgebiet mittels VO aufheben.

Die Verwendung von KL.II Feuerwerksartikeln ist nur im Ortgebiet verboten. Mit Ortsgebiet ist das Ortgebiet lt. STVO gemeint. (Ortanfang/Ortsende)

 

Freistellungsantrag_KLII

Freistellungsantrag Kleinfeuerwerk

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heigl peter
Posts: 1
Comment
Freistellungsantrag
Reply #1 on : Sun December 06, 2009, 13:10:43
Hi Chis !

Wollte mir deinen Freistellungsantrag ansehen.

Leider kann ich den nicht öffnen, Sytem stürzt ab.

Könntest den mir evtl. mailen ?

Wäre fein.

Danke und schönen 2. Advent.

mit freundlichen Grüßen

Peter Heigl

Pyrotechnik Heigl
Haidermühle 12
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