KL. II Feuerwerk Freistellungsantrag Download
Da man ein Kleinfeuerwerk (KL.II) im Ortsgebiet vom Bürgermeister genehmigen lassen muss (lt. §4 Abs. 4 des Pyrotechnikgesetzes 1974), haben wir euch hier einen solchen Freistellungsantrag zum Downloaden bereitgestellt.
Diesen Freistellungsantrag füllt Ihr ordnungsgemäß aus und reicht diesen dann beim zuständigen Bürgermeister ein.
Der Bürgermeister kann dann das Verwendungsverbot von KL.II Feuerwerksartikeln im Ortsgebiet mittels VO aufheben.
Die Verwendung von KL.II Feuerwerksartikeln ist nur im Ortgebiet verboten. Mit Ortsgebiet ist das Ortgebiet lt. STVO gemeint. (Ortanfang/Ortsende)
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Reply #1 on : Sun December 06, 2009, 13:10:43