ADR - Beförderungspapier und neue Schriftliche Weisung
Früher (vor Juli 2009):
Man konnte die "Schriftliche Weisung" auf freiwilliger Basis mitnehmen, und musste diese dann auch einhalten. Dabei musste man für jedes Besatzungsmitglied (im Auto) die in der "Schriftlichen Weisung" angeführte Schutzausrüstung mit führen.
Natürlich muss das Beförderungspapier mitgeführt werden.
Galt nur für den Transport innerhalb der in 1.1.3.6 ADR angeführten Freigrenzen!
Aktuell (ab Juli 2009):
Nun gibt es eine einheitliche "Schriftliche Weisung" die für alle Gefahrgutgruppen gilt. Diese muss man nun mitführen, und ausnahmslos befolgen.
Natürlich muss das Beförderungspapier mitgeführt werden.
Ausgenommen beim Transport innerhalb der Freigestellten Mengen, da besteht keine Mitführungspflicht für die Schriftliche Weisung.
DOWNLOADS:
Beförderungspapier lt. 1.1.3.6 ADR
NEUE Schriftliche Weisung lt. ADR
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